UK / Cameron: Wer Porno will, muss den Filter ausschalten. – Eine kritische Betrachtung der ATG

Britische Internet-Nutzer müssen laut UK-Premierminister David Cameron in einen radikalen Schritt seiner Regierung im Kampf gegen Online-Pornografie künftig aktiv entscheiden, ob sie über ihren Anschluss auf Pornos zugreifen können. Wer nichts unternimmt, dem installiert der Provider automatisch einen Filter – Dienstleister der Regierung soll der chinesische Anbieter Huawei sein. Die Nutzer müssen sich selber entscheiden, ob sie in Zukunft noch Zugang zu sexuellen Inhalten im Web haben wollen oder nicht. Die Änderung soll bis Ende 2014 in Kraft treten, wie die Tageszeitung «The Guardian» berichtet.

Dazu Rudolf Hauke, CEO der Advanced Swiss Technology Group (ATG) , einem führenden Unternehmen für Technologien zum Schutz von Kindern im Internet.

Rudolf Hauke, CEO der ATG: „Grundsätzlich befürwortet die ATG das Vorhaben, Kinder im Internet durch ein sogenanntes „Opt-In“-Verfahren vor pornografischen Inhalten zu schützen. Doch ist dieses Vorhaben von David Cameron wirklich zu Ende gedacht worden? Für uns ergeben sich in der Auseinandersetzung mit dem Vorhaben viele Fragen und Kritikpunkte, für die wir heute keine Antworten haben. Wir bezweifeln, dass das Projekt so wie geplant wirklich realisierbar ist“

ATGs Fragen bzw. Kritikpunkte:

  1. Wie gut schützt die avisierte Blacklist (Liste zu blockender Inhalte) eigentlich vor pornografischen Inhalten? Täglich erscheinen mehr und mehr Webseiten mit pornografischen Inhalten. Reines Blacklisting birgt als rein reaktives Verfahren naturgemäß Sicherheitslücken. Eine Kombination von URL-Listen und dynamischen Methoden zeigt hier nach unserer Erfahrung deutlich höhere Erkennungsraten. Ferner: Wie gut kennt ein chinesischer Anbieter wie Huawei eigentlich europäische Datenquellen? Diese Kenntnis ist schließlich essenziell.

  2. Wer bestimmt, welche URLs auf die Blacklists aufgenommen werden? Wer bestimmt, welche Fehlkennungen (fälschlich geblockte Inhalte) wieder aus der Liste gelöscht werden? Wie fehlbar ist ein solches Entscheidungsgremium? Wie schnell kann es reagieren?

  3. Eine fälschlich geblockte URL könnte bei dem betroffenen Unternehmen erheblichen Schaden anrichten. Wer ist in letzter Konsequenz haftbar für etwaigen Umsatzausfall oder Schadensersatz?

  4. Gerüchten zufolge arbeitet Huawei eng mit der chinesischen Regierung zusammen. Könnte dadurch ein solcher Filter zum politischen Instrument missbraucht werden?

  5. Die Umsetzung des Filters soll bei den ISPs liegen. Hierzu gibt es keine einheitlichen Prozedere. Wie können Internetnutzer, die die geblockten Inhalte nutzen möchten, diesen Filter ausschalten?

  6. Ist es realistisch, dass der Staat anordnet, dass ISPs Schutzsoftware eines privaten Unternehmens einsetzen müssen, oder müsste schon allein wettbewerbsrechtlich vielmehr eine Auswahl verschiedener Technologien angeboten werden? Wer zertifiziert diese Technologien und was sind die Auswahlkriterien?

Hauke: „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Politiker gerne Themen aufgreifen, die Wahlen beeinflussen können. Ob sie das „wirkliche Leben“ beeinflussen werden, sollten sie eventuell besser Spezialisten überlassen.“

Für weitergehende Informationen steht Ihnen Rudolf Hauke, CEO der ATG zur Verfügung.

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